Haupt­aus­schuss

Rechte und Pflichten:

  • Oberste Rechtsinstanz der Aalener Sportallianz
  • Kontrollorgan für Vorstand und Präsidium

 

Mitglieder des Hauptausschusses:

  • Ehrenvorsitzende
  • Abteilungsleitungen oder deren Verhinderungsstellvertretungen
  • Beiratsvorsitzende/r
  • bis zu 12 Vertreter/innen, die in der Mitgliederversammlung gewählt werden
  • Präsidiumsmitglieder (ohne Stimmrecht im Hauptausschuss)

 

Sitzungsrythmus:

  • Der Hauptausschuss trifft sich mindestens 2x jährlich