Rechte und Pflichten:
- Oberste Rechtsinstanz der Aalener Sportallianz
- Kontrollorgan für Vorstand und Präsidium
Mitglieder des Hauptausschusses:
- Ehrenvorsitzende
- Abteilungsleitungen oder deren Verhinderungsstellvertretungen
- Beiratsvorsitzende/r
- bis zu 12 Vertreter/innen, die in der Mitgliederversammlung gewählt werden
- Präsidiumsmitglieder (ohne Stimmrecht im Hauptausschuss)
Sitzungsrythmus:
- Der Hauptausschuss trifft sich mindestens 2x jährlich