Aalener Sportallianz>Aktu­el­les>Coro­na-Infos>Coro­na: Geimpf­te, Gene­se­ne und Schnelltests

Coro­na: Geimpf­te, Gene­se­ne und Schnelltests

Aalener Sportallianz>Aktu­el­les>Coro­na-Infos>Coro­na: Geimpf­te, Gene­se­ne und Schnelltests

Es gab wieder einige Änderungen in der Coronaverordnung. Wir haben die neusten Regelungen dazu für euch zusammengefasst.

Geimpfte und Genesene

Die Beschränkungen, dass kontaktloser Individualsport nur allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts möglich ist, sind für Geimpfte und Genesene der Aalener Sportallianz aufgehoben.

Geimpfte und Genesene müssen dazu aber stets folgende Nachweise mit sich führen:

  •    Geimpfte müssen einen Nachweis für einen vollständigen Impfschutz vorlegen – zum Beispiel den gelben Impfpass.  Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein.
  •    Genesene benötigen den Nachweis eines positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt.

Wichtig ist jedoch: AHA gilt nach wie vor. Geimpfte, Genesene und getestete Personen müssen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstandsgebote einhalten. Hier gibt es keine Erleichterungen.

Eine Anmerkung dazu von uns:

Geimpft zu sein ist aktuell ein Privileg. Gerade die jüngeren Jahrgänge werden erst spät geimpft, und müssen daher noch längere Zeit mit starken Einschränkungen leben. Dieselben Jahrgänge haben aber auch seit über einem Jahr auf sehr vieles verzichten müssen, um die Älteren unserer Gesellschaft zu schützen. Wir möchten deshalb unsere Geimpften Mitglieder auffordern, mit diesem Bewusstsein den Sportbetrieb wieder aufzunehmen und Verantwortungsvoll mit diesem Privileg umzugehen.

Schnelltests für ÜbungsleiterInnen

Aktuell benötigen ÜbungsleiterInnen für das U14 Training noch einen max. 24 h alten Schnelltest. Die Anforderungen für den Nachweis von solchen COVID-19-Schnelltest wurden jetzt aber vereinfacht. Die zu testende Person kann jetzt einen Selbsttest an sich selbst durchführen, sofern ein geeigneter Dritter dies überwacht und das Ergebnis bescheinigt. Ein entsprechendes Formular ist an die Abteilungsleitungen bereits versendet worden. Der Schnelltest kann natürlich auch bei allen öffentlichen Stellen durchgeführt werden. Das Formular bzw das Zertifikat ist dann im Training mitzuführen.

Die offizielle Definition eines geeigneten Drittens ist:

"Die Personen müssen zuverlässig und in der Lage sein, die Gebrauchsanweisung des verwendeten Tests zu lesen und zu verstehen, die Testung zu überwachen, dabei die geltenden AHA-Regeln einzuhalten, das Testergebnis ordnungsgemäß abzulesen sowie die Bescheinigung korrekt und unter Angabe aller erforderlichen Angaben und unter Wahrung des Datenschutzes auszustellen."

 

Bleibt gesund

Eure Corona Taskforce