Von den in Baden Württemberg seit Samstag den 12. Dezember geltenden Ausgangbeschränkungen ist auch unser Sportbetrieb betroffen. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist in der Zeit von 20 bis 5 Uhr nur noch aus triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen Sport und Bewegung an der frischen Luft ausschließlich alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts. Sport in Sportanlagen ist nach dieser Auslegung nicht mehr erlaubt. Deshalb müssen auch wir unsere Sportstätten ab sofort schließen.
Wir werden jedoch unser Onlineangebot weiterhin am Laufen halten. Wenn sich Änderungen der Verordnungen ergeben werden wir euch wieder kurzfristig informieren.