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ASA Sport­be­trieb nach den Pfingsferien

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Der Ostalbkreis liegen seit Samstag den 29.5. jetzt unter einer Inzidenz 100, so das die nächsten Lockerungen erfolgen.

Es gelten jetzt folgende Regelungen:

 Inzidenz unter 100:

  • Es dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammen trainieren. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit dazu. Dies gilt im Freien und in der Halle.
  • Es sind auch mehrere der oben genannten Gruppen auf weitläufigem Sportgelände im Freien erlaubt. Diese sollten einen Abstand von 10 m untereinander einhalten und dürfen sich nicht durchmischen.        
  • Freibäder können mit 20 m² pro Person (mit Nachweisen, siehe unten) den Betrieb aufnehmen.

  Liegt die Inzidenz an 14 Tagen hintereinander unter 100, bei weiter fallender Tendenz, gilt zusätzlich:

  • Hallensport ist bei einer Belegung von 20 m² pro Person auch in Gruppen ( siehe oben) möglich.
  • Hallenbäder können mit 20m² pro Person (mit Nachweisen, siehe unten) den Betrieb aufnehmen.

Wichtig: in größeren Gruppen, mit bis zu 20 Teilnehmern, kann nur trainiert werden wenn alle Mitglieder dieser Gruppe entweder Geimpft, Genesen oder einen tagesaktuellen Schnelltest haben. Die Nachweise dazu müssen in jedem Training mitgeführt werden. Nur Kinder bis einschließlich fünf Jahre werden als getestete Personen angesehen. Sie müssen also nicht getestet werden.

Wie ihr leider erkennen müsst, hat die Landesregierung  die Ausnahme für die unter 14 jährigen wieder zurückgenommen. Auch hier gilt die tagesaktuelle Testpflicht mit Nachweis für alle Teilnehmenden. Das Argument, das Kinder und Jugendliche im Schulbetrieb bereits zweimal die Woche getestet werden, hat die Verantwortlichen in den Ministerien nicht zur Regeländerung bewegt. Das Land Baden-Württemberg hat damit die härteste Regelung für den Kinder- und und Jugendsport im Bundesgebiet. In NRW dürfen zum Beispiel Gruppen mit 25 Personen bis einschließlich 18 Jahren ohne Selbsttest gemeinsam trainieren. Der Württembergische Landesportbund hat gegen diese Regelung bereits in den zuständigen Ministerien Kultus und Sozial interveniert. Link

Wir halten euch auf dem Laufenden wenn es eine neue Stellungnahme der Ministerien geben sollte. Bis auf weiteres gelten daher leider die obigen Regeln.

Bei Fragen stehen wir euch wie immer zur Verfügung.

Bleibt gesund

Eure Corona Taskforce