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ASA Sport­be­trieb bei einer Inzi­denz unter 100

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Wir liegen am Freitag den 21. Mai bei einer Inzidenz von 97,5. Wenn wir diesen Trend beibehalten können wir frühstens nächsten Samstag, den 29. Mai, mit weiteren Lockerungen für den Sportbetrieb rechnen. Wir haben dazu die sehr komplexen Regelungen der Landesverordnung für euch studiert und zusammengefasst. Es gelten dann folgende Regelungen:

Liegt die Inzidenz an 5 Werktagen hintereinander unter 100:

  • 20 Kinder unter 14 Jahre dürfen wieder zusammen im Freien trainieren. Die ÜbungsleiterInnen zählen dabei nicht mit dazu.
  • Ab 14 Jahren: Es dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammen trainieren. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit dazu. Dies gilt im Freien und in der Halle.
  •  Es sind auch mehrere der oben genannten Gruppen auf weitläufigem Sportgelände im Freien erlaubt. Diese sollten einen Abstand von 10 m untereinander einhalten und dürfen sich nicht durchmischen.        
  • Die Pflicht für ÜbungsleiterInnen für tagesaktuelle Schnelltest entfällt.
  • Freibäder können mit 20 m² pro Person (mit Nachweisen, siehe unten) den Betrieb aufnehmen.
  • Anfängerschwimmkurse dürfen wieder abgehalten werden.

 Wichtig: Alle die älter als 13 Jahre sind dürfen nur in größeren Gruppen, mit bis zu 20 Teilnehmern, trainieren, wenn alle Mitglieder dieser Gruppe entweder Geimpft, Genesen oder einen tagesaktuellen Schnelltest haben. Die Nachweise dazu müssen in jedem Training mitgeführt werden.

  Liegt die Inzidenz an 14 Tagen hintereinander unter 100, bei weiter fallender Tendenz, gilt zusätzlich:

  •  Hallensport ist bei einer Belegung von 20 m² pro Person auch in Gruppen möglich.
  • Hallenbäder können mit 20m² pro Person (mit Nachweisen, siehe unten) den Betrieb aufnehmen.
  • Aber: Alle die älter als 13 Jahre sind dürfen weiterhin nur in größeren Gruppen trainieren, wenn alle Mitglieder dieser Gruppe entweder Geimpft, Genesen oder einen tagesaktuellen Schnelltest haben. Die Nachweise dazu müssen in jedem Training mitgeführt werden.

Liegt die Inzidenz an weiteren 14 Tagen hintereinander unter 100, bei weiter fallender Tendenz, gilt zusätzlich:

  • Frei und Hallenbäder können mit 10 m² pro Person (mit Nachweisen) den Betrieb aufnehmen.

Bei Fragen stehen wir euch wie immer gerne zur Verfügung.

Bleibt gesund

Eure Corona Taskforce