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ASA Sport­be­trieb ab Mon­tag den 29. März

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Die Coronaverordnung des Landes wurde am Sonntag erneut geändert verändert. Für uns bedeutet das, daß wieder 5 Personen aus zwei Haushalten zusammen trainieren können. Auch die Toiletten dürfen jetzt in Einzelnutzung aufgesucht werden.

Hier die aktuelle Regelung, gültig ab Montag den 29. März, noch einmal zusammengefasst:

3.    Bei einer Inzidenz von über 100

  • Sport in geschlossenen Räumen ist nicht möglich. Alle Hallen und Krafträume müssen geschlossen werden.
  • Sport im Freien, und damit auch auf unseren Sport- und Tennisplätzen, ist mit bis zu 5 Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Kinder unter 14 Jahren der beiden Haushalte zählen dabei nicht mit.
  • Unter Einbehaltung eines Abstands von 10 m sind auch mehrere dieser Gruppen auf einer Anlage im Freien möglich. Diese dürfen sich jedoch nicht durchmischen.
  • Umkleiden und Duschen müssen geschlossen bleiben.
  • Toiletten dürfen Einzeln genutzt werden.

Achtet bitte darauf, dass unser bestehendes ASA Hygienekonzept weiterhin eingehalten wird.

Allgemein gilt:

•    Maskenpflicht, Abstand und Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen unserer Sportanlagen.
•    Keine Zuschauer, z.B. Eltern und Geschwister, in den Sportanlagen.
•    Vor und auf den Sportanlagen Einhaltung der Abstandregelung  von 1,50 m.