Ab Montag den 28. Juni gilt wieder eine neue Landesverordnung Corona. Der Ostalbkreis ist Stand 27. Juni bei einer Inzidenz von 17,5, so dass weitere Lockerungen für unseren Sportbetrieb möglich sind.
Wichtigste Lockerung ist der Entfall der Testpflicht für Sport im Freien und in der Halle.
Allgemein gilt
Die Hygienevorschriften wie Abstand, Mundschutz, Lüften und Desinfektion sind weiterhin gültig, ebenso die Dokumentationspflicht.
Bei einer Inzidenz von 10 bis 35 (aktuell liegt die Ostalb bei 17,5)
- Sport im Freien und in der Halle kann wieder ohne Begrenzung der Gruppengröße durchgeführt werden. Die Testpflicht entfällt.
- Kontaktsportarten sind erlaubt.
- Für den organisierten Vereinssport gilt dies auch außerhalb von Sportanlagen und Sportstätten.
- Ab 5. Juli ist keine tagesaktuelle Anmeldung für Kurse mehr erforderlich.
Wettkämpfe
Im Freien:
- Wettkampfveranstaltungen ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl. Bei maximal 750 Zuschauer oder 20 Prozent der Kapazität des Veranstaltungsortes: Keine Testpflicht für Teilnehmer und Zuschauer. Ab 200 Personen gilt die Maskenpflicht für Zuschauer.
- Bei Ausnutzung von 60 Prozent der Kapazität des Veranstaltungsortes: Alle Zuschauer müssen einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben. Ab 200 Personen gilt die Maskenpflicht für Zuschauer.
Hallensport:
- Wettkampfveranstaltungen ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl. Bei maximal 250 Zuschauer oder 20 Prozent der Kapazität des Veranstaltungsortes: Keine Testpflicht für Teilnehmer und Zuschauer. Es gilt die Maskenpflicht für Zuschauer.
- Bei Ausnutzung von 60 Prozent der Kapazität des Veranstaltungsortes: Alle Zuschauer müssen einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben. Es gilt die Maskenpflicht für Zuschauer.
Wieder haben wieder alle Möglichkeiten unseren Sport in der Gemeinschaft auszuüben.
Auf geht’s ´VEREIN-T IM SPORT! ZURÜCK INS TRAINING!!!´
Bei Fragen stehen wir euch wie immer zur Verfügung.
Bleibt gesund
Eure Corona Taskforce