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Warn­stu­fe ab Mitt­woch den 3. November

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Die Hospitalisierungsszahl und die Inzidenzen sind am Ansteigen. Stand heute, Montag den 1. November, haben wir 271 Corona-Fälle auf den Intensivstationen. Damit wird ab Mittwoch den 3. November die Warnstufe gelten. Link

In der Warnstufe gelten dann folgende Regelungen für unseren Sportbetrieb

  • in geschlossenen Räumen gilt die 3G-Regel. Als Testnachweis ist nur noch ein PCR-Tests gültig, ein einfacher Schnelltest gilt nicht mehr.
  • im Freien gilt dann ebenfalls die 3G-Regel, hier ist ein Schnelltest weiterhin gültig.

Wichtig: Die Leitung der jeweiligen Übungs- und Trainingsstunden sind für die Kontrolle der Impf- bzw Testnachweise verantwortlich. Für Geimpfte und Genesene, sowie Kinder und Jugendliche gibt es keine Einschränkungen des Sportbetriebs.

Es gibt Ausnahmen für Personen, die keinen PCR Test vorlegen müssen oder nicht von der 2G-Regel betroffen sind:

  • Kinder und Jugendliche einschließlich 7 Jahre
  • Schülerinnen und Schüler, inkl. Berufsschulen, in denen regelmäßig Testungen in der Schule durchgeführt werden
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Schnell-Test erforderlich)
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Schnell-Test erforderlich)
  • Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Schnell-Test erforderlich)

Weiterhin gilt wie bisher die Maskenpflicht in Innenräumen, sowie die Dokumentationspflicht aller Teilnehmenden. Die nächste Stufe, die Alarmstufe, tritt ein, wenn 390 Corona-Fälle auf den Intensivstationen des Landes liegen.

Bei Fragen stehen wir euch wie immer zur Verfügung.

Bleibt gesund

Eure Corona Taskforce