Aalener Sportallianz>Aktu­el­les>Coro­na-Infos>Ver­län­ge­rung der Aus­nah­me­re­ge­lung für 12–17 jäh­ri­ge, FFP2 Pflicht

Ver­län­ge­rung der Aus­nah­me­re­ge­lung für 12–17 jäh­ri­ge, FFP2 Pflicht

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Stand Dienstag  den 11. Januar haben sich zwei Änderungen der Coronaverordnung ergeben. Es gilt weiterhin die Alarmstufe zwei.

  • Die Ausnahmeregelung von der 2G Pflicht für 12-17 jährige wurde noch einmal um einen Monat verlängert. Diese haben nun noch bis 1. März Zeit sich impfen zu lassen und können bis dahin weiterhin am Trainingsbetrieb teilnehmen.
  • Eine FFP2 Maske ist jetzt Pflicht in Innenräumen oder anderen Orten mit Maskenpflicht. Die OP Masken sind nicht mehr zulässig.