Stand Dienstag den 11. Januar haben sich zwei Änderungen der Coronaverordnung ergeben. Es gilt weiterhin die Alarmstufe zwei.
- Die Ausnahmeregelung von der 2G Pflicht für 12-17 jährige wurde noch einmal um einen Monat verlängert. Diese haben nun noch bis 1. März Zeit sich impfen zu lassen und können bis dahin weiterhin am Trainingsbetrieb teilnehmen.
- Eine FFP2 Maske ist jetzt Pflicht in Innenräumen oder anderen Orten mit Maskenpflicht. Die OP Masken sind nicht mehr zulässig.