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Stand Mo. 6.12.: Neue Aus­nah­men von der 2G+ Regelung

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Gültig ab Montag den 6.12. ist eine neue Coronaverordnung Sport erschienen.

Damit sind ab sofort folgende Ausnahmen der 2G+ Regelung gültig:

  • Geboosterte Personen bzw. Personen mit Auffrischimpfung.
  • Personen deren Zweitimpfung nicht länger als sechs Monate zurück liegt.
  • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen).
  • Kinder und Jugendliche einschließlich 7 Jahre.
  • Minderjährige Schülerinnen und Schüler, inkl. Berufsschulen, in denen regelmäßig Testungen in der Schule durchgeführt werden.
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Schnell-Test erforderlich).
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Schnell-Test erforderlich).
  • Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Schnell-Test erforderlich).

Bitte beachtet:

  • Die Ausnahmeregelung für volljährige Schülerinnen und Schüler lief am 24.11. aus. Diese können ohne Impfung ab sofort nicht mehr am Training teilnehmen. 
  • Die Ausnahmeregelung für 12-17 jährige Schülerinnen und Schüler läuft am 31. Januar aus. Diese können dann ohne Impfung nicht mehr am Training teilnehmen.
  • Schwangere und Stillende Personen sind nur noch bis zum 10. Dezember 2021 von der Testpflicht und den Zutrittsbeschränkungen ausgenommen, da es dann seit drei Monaten eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.

Corona-Schnelltests dürfen nicht älter als 24h sein und können

  • vor Ort unter Aufsicht durchgeführt werden – diese Tests sind nur für die entsprechende Einrichtung bzw Veranstaltung gültig.
  • im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgen.
  • von einer offiziellen Teststation vorgenommen oder überwacht werden.
  • im Rahmen der Testung an den Schulen gemacht worden sein.

Die Dokumentation der Tests ist in jedem Training von der Übungsleitung zur überprüfen.