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Rück­stu­fung auf Alarm­stu­fe 1 ab Frei­tag den 28. Januar

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Ab  Freitag den 28.1. wird im Land die Alarmstufe 2 verlassen. Es gelten dann die Regeln der Alarmstufe 1.

Die folgenden Regeln gelten in der  Alarmstufe 1  für unseren Sportbetrieb

Training

  • In geschlossenen Räumen und im Freien gilt 2G.
  • Nur für  Hauptberufliche und Selbständige ÜL gilt die 3G Regelung, da hier nach dem Arbeitsrecht verfahren wird.
  • Der kurzfristige Aufenthalt im Innenbereich, um Kinder in die Obhut der Trainerinnen und Trainer zu übergeben oder abzuholen, ist nicht-immunisierten Personen auch ohne Testnachweis gestattet.
  • Die FFP2 Maske ist Pflicht in Innenräumen oder anderen Orten mit Maskenpflicht. Die OP Masken sind nicht mehr zulässig.
  • Für unter 18 Jährige herrscht ebenfalls weiterhin Maskenpflicht. Hier reicht aber auch eine OP Maske aus.

Wettkampf

  • Bei Wettkämpfen oder bei Ligabetrieb  ist für alle Beteiligte der Zutritt nach den 2G Regeln möglich. Dies betrifft SportlerInnen, TrainerInnen, ZuschauerInnen, Helfer und Kampfgericht. Dies gilt auch im Freien.
  • In den Alarmstufen darf eine Sportveranstaltung nur noch mit maximal 50 % Auslastung der Sportstätte betrieben werden. Gezählt werden dabei Teilnehmer und Zuschauer. Für den Wettkampfbetrieb notwendige Personen wie Helfer und Ordner werden bei der maximal zulässigen Personenzahl nicht mitgezählt. Zulässig sind max. 1500 Personen in Hallen.

Die 2G Regel bedeutet den Zugang zu Sportstätten nur für Geimpfte oder Genesene Personen.

  • Der Genesenstatus gilt 3 Monat lang nach dem letzten negativen PCR Test (Nachweis erforderlich)
  • Als Geimpft gilt man aktuell mit zwei Impfdosen oder einer Impfung plus einer überstandenen Infektion.

Ausnahmen

  •    Kinder und Jugendliche bis einschließlich 7 Jahre.
  •    Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren im laufenden Schulbetrieb. Einen separater Testnachweis ist nicht notwendig, und es ist egal an welchen Wochentagen die Schultests stattfinden. In den Ferien sind Tests notwendig.
  •    Ab dem 1. März gilt dann für Kinder ab 12 Jahren ebenfalls die 2G Regel. Eine Impfung ist vollständig zwei Wochen nach der Zweitimpfung.
  •    Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann. (Nachweis erforderlich)