Regeln nach den Ferien

Es gab bereits einige Anfragen zu den Regelungen nach den Ferien, deshalb hier noch einmal eine kurze Zusammenfassung wer wann wie trainieren darf.

Aktuell gilt im Land die Alarmstufe zwei. Es befinden sich Stand 7. Januar noch 464 Infizierte auf den Intensivstationen des Landes.

Die 2G+ Regel wurde am 27.12 verschärft.  Es gelten jetzt nur noch folgenden Ausnahmen für Personen die keinen Schnelltest für Training und Wettkampf benötigen:

  •     Geboosterte Personen bzw. Personen mit Auffrischimpfung. Dies gilt unmittelbar nach der Booster-Impfung.
  •     Personen deren Zweitimpfung nicht länger als drei Monate zurück liegt.
  •     Genesene, deren Infektion nachweislich maximal drei Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen).
  •     Kinder und Jugendliche einschließlich 7 Jahre.
  •     In den Ferien: Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre.
  •     Im laufenden Schulbetrieb gelten alle SchülerInnen wieder generell als getestet. Einen separater Testnachweis ist nicht notwendig, und es ist egal an welchen Wochentagen die Schultests stattfinden.
  •     Ab dem 1. Februar gilt dann für Kinder ab 12 Jahren das sie nur noch vollständig geimpft am Training teilnehmen dürfen. Eine Impfung ist vollständig zwei Wochen nach der Zweitimpfung.

Alle anderen Personen ab 18 Jahren müssen grundsätzlich geimpft oder genesen sein, und für das Training in Innenräumen einen tagesaktuellen Schnelltest nachweisen. Dies gilt auch für Trainerinnen und Trainer.