Öff­nung der Sporthallen

Unsere vereinseigenen Sporthallen sind wieder geöffnet. Im Rohrwang ist die Nutzung allerdings durch die Bauarbeiten noch nicht möglich.

Die Städtischen Hallen sind ab Montag den 14. Juni wieder nutzbar. Ausnahmen bilden hier die THG Halle, in dieser kann ab Dienstag wieder Sport getrieben werden. Die Ulrich-Pfeifle-Halle steht bis auf weiteres für den Sport nicht zur Verfügung, da hier das Impfzentrum installiert ist. Gebt uns bitte eine Rückmeldung wenn es zu Problemen mit Zugang zu den städtischen Hallen gibt.

Für Hallensportarten können auch die Umkleiden und Duschen wieder genutzt werden. Für Freiluftsportarten stehen diese aber nach dem Willen der Landesregierung weiterhin nicht zur Verfügung.

Allgemein gilt:

Das Land besteht bis zu einer Inzidenz von unter 35 weiterhin auf eine umfangreiche Nachweispflicht im Sinne von tagesaktuellen Schnelltests, Impfpässen und Genesenenbescheinigungen für fast alle Aktivitäten. Dies gilt für alle Sportreibenden ab 6 Jahren, ÜbungsleiterInnen und Zuschauer. Bei einer Inzidenz von unter 35 entfällt die Testpflicht für Sport im Freien.

Schnelltest für Schüler gelten 60 Stunden lang, ansonsten 24 h.

Die Hygienevorschriften wie Abstand, Mundschutz, Lüften und Desinfektion sind weiterhin gültig.

Inzidenz unter 50

  •  Es können ohne Nachweis 10 Personen aus bis zu 3 Haushalten zusammen trainieren. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Zusätzlich dazu dürfen 5 Kinder bis einschließlich bis 13 Jahre aus 5 weiteren Haushalten.

 Mit Nachweis:

  • Aussen- und Hallensport ist bei einer Belegung von einer Person je angefangene 10 m² möglich.
  • Kontaktsportarten sind wieder erlaubt.
  • Es kann ohne Begrenzung der Gruppengröße trainiert werden.
  • Für den organisierten Vereinssport gilt dies auch außerhalb von Sportanlagen und Sportstätten. Laufsportgruppen sind also möglich.
  • Wettkampfveranstaltungen des kontaktarmen Sport ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl bis 500 ZuschauerInnen außen und innen bis 250 ZuschauerInnen sind möglich.
  • Vereinssitzungen und Versammlungen können mit bis zu 500 Personen im Freien und mit bis zu 250 Personen innen stattfinden.

Nachweis: in Gruppen kann nur trainiert werden wenn alle Mitglieder dieser Gruppe entweder Geimpft, Genesen oder einen tagesaktuellen Schnelltest haben. Die Nachweise dazu müssen in jedem Training mit- und vorgeführt werden. Für den Sport reicht auch ein Selbsttest, der von einer zusätzlichen Person beaufsichtigt und bescheinigt wird.

Kinder, bis einschließlich fünf Jahre, werden immer als getestete Personen angesehen. Sie müssen also nicht getestet werden. Dazu zählen auch 6 jährige Kinder, die noch nicht in der Schule sind.