Aalener Sportallianz>Aktu­el­les>Coro­na-Infos>Neue Coro­na­VO ab Mon­tag den 16. August gültig

Neue Coro­na­VO ab Mon­tag den 16. August gültig

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Ab Montag den 16 . August gilt wieder eine neue Landesverordnung Corona. Wichtigste Änderung ist, das ab sofort die 3 G Regel- Getestet/Genesen/Geimpft- für Sport in der Halle gilt, und das die Inzidenz  nicht mehr entscheidend für Lockerungen oder Einschränkungen ist. Die Landesregierung wird in Zukunft neue Verordnungen abhängig von Inzidenz, der Lage im Gesundheitssystem und den Krankheitsverläufen erstellen. 

Allgemein gilt:

Die Hygienevorschriften wie 1,5 m Abstand, Mundschutz, Lüften und Desinfektion sind weiterhin gültig, ebenso die Dokumentationspflicht.

•    Bei Sport im Innenbereich, wie in Sporthallen, Schwimmbädern oder Krafträumen müssen alle Teilnehmer getestet, genesen oder geimpft sein. Trainer und Trainerinnen sind zur Überprüfung der vorzulegenden Test-, Impf- oder Genesenennachweise verpflichtet.

•    Schüler und Schülerinnen aller Altersstufen sind von der Testpflicht befreit. Dies gilt auch für Berufsschüler.

•    Die Maskenpflicht innerhalb von Gebäuden ist weiterhin gültig, außer während der Sportausübung. Die Umkleiden und Duschen können benutzt werden.

•    Für Sport im Freien gilt die 3G Regelung nicht.

•    Rehasport unterliegt in der Halle und im Freien ebenfalls nicht der Testpflicht.

Wettkämpfe:

Für Hallenwettkämpfe gilt, wir für das Hallentraining, ab sofort die 3G Regelung. Ansonsten ist die Regelung was die Teilnehmerzahl betrifft noch etwas unklar. Sobald das Kultusministerium eine Klarstellung liefert geben wir euch Bescheid.

Bei Fragen stehen wir euch wie immer zur Verfügung.

Bleibt gesund

Eure Corona Taskforce