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Neue Coro­na­VO ab Mitt­woch den 23. Februar

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Ab Mittwoch den 23.2. gilt eine neue Coronaverordnung. Das Land geht wieder in die Warnstufe zurück.

Die folgenden Regeln gelten in der Warnstufe nun für unseren Sportbetrieb

Training

  • In geschlossenen Räumen und im Freien gilt die 3G Regelung.
  • Der kurzfristige Aufenthalt im Innenbereich, um Kinder in die Obhut der Trainerinnen und Trainer zu übergeben oder abzuholen, ist nicht-immunisierten  Personen auch ohne Testnachweis gestattet.
  • Die FFP2 Maske ist Pflicht in Innenräumen oder anderen Orten mit Maskenpflicht. Die OP Masken sind nicht mehr zulässig.
  • Für unter 18 Jährige herrscht ebenfalls weiterhin Maskenpflicht. Hier reicht aber auch eine OP Maske aus.
  • Die Leitung der jeweiligen Übungs- und Trainingsstunden sind für die Kontrolle der Impf- bzw Testnachweise verantwortlich. Diese müssen mit Angaben eines Ausweisdokuments abgleichen werden und elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App, geprüft werden.

Anmerkung: Das Tragen einer FFP2 Maske, oder OP Masken bei Jugendlichen, in Innenräumen gilt für alle Personen die sich in der Sportstätte aufhalten. Abgenommen werden darf die Maske nur von SportlerInnen und TrainerInnen während des eigentlichen Sportbetriebs. Zuschauer und Begleitpersonen unterliegen weiterhin der Maskenpflicht. Die Stadt vertraut darauf das wir die Regeln einhalten und kontrolliert entsprechend wenig.

Wettkampf

  • Bei Wettkämpfen oder bei Ligabetrieb  ist für alle Beteiligte der Zutritt nach den 3G Regeln möglich. Dies betrifft SportlerInnen, TrainerInnen, ZuschauerInnen, Helfer und Kampfgericht. Dies gilt auch im Freien.
  • In der Warnstufe darf eine Sportveranstaltung mit maximal 60 % Auslastung der Sportstätte betrieben werden. Gezählt werden dabei Teilnehmer und Zuschauer. Für den Wettkampfbetrieb notwendige Personen wie Helfer und Ordner werden bei der maximal zulässigen Personenzahl nicht mitgezählt. Zulässig sind max. 6000 Personen in Hallen.

Die 3G Regel bedeutet den Zugang zu Sportstätten nur für Geimpfte, Genesene oder getestete Personen

  • Der Genesenstatus gilt 3 Monat lang nach dem letzten negativen PCR Test (Nachweis erforderlich)
  • Als Geimpft gilt man aktuell mit zwei Impfdosen oder einer Impfung plus einer überstandenen Infektion.
  • Schnelltests haben eine Gültigkeit von 24 h. PCR Tests von 48 h.

Ausnahmen

  •    Kinder und Jugendliche bis einschließlich 7 Jahre.
  •    Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren im laufenden Schulbetrieb. Einen separater Testnachweis ist nicht notwendig, und es ist egal an welchen Wochentagen die Schultests stattfinden. In den Ferien sind Tests notwendig.
  •    Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann. (Nachweis erforderlich)

Bei Fragen stehen wir euch wie immer zur Verfügung.