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Locke­run­gen ab Mon­tag den 14. Juni

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Der Ostalbkreis ist ab Montag den 14. Juni offiziell unter einer Inzidenz von 35, so dass weitere Lockerungen möglich sind. Wichtigste Lockerung ist der Entfall der Testpflicht für Sport im Freien.

Allgemein gilt:

Für Hallensport besteht das Land weiterhin auf umfangreiche Nachweispflicht im Sinne von tagesaktuellen Schnelltests, Impfpässen und Genesenenbescheinigungen. Dies gilt für alle Sporttreibenden ab 6 Jahren, ÜbungsleiterInnen und Zuschauer.

Schnelltest für Schüler gelten 60 Stunden lang, ansonsten 24 h.

Die Hygienevorschriften wie Abstand, Mundschutz, Lüften und Desinfektion sind weiterhin gültig.

Inzidenz unter 35

  • Es können ohne Nachweis 10 Personen aus bis zu 3 Haushalten zusammen trainieren. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Zusätzlich dazu dürfen 5 Kinder bis einschließlich bis 13 Jahre aus 5 weiteren Haushalten.
  • Aussensport ist bei einer Belegung von einer Person je angefangene 10 m² möglich.
  • Kontaktsportarten sind wieder erlaubt.
  • Es kann ohne Begrenzung der Gruppengröße trainiert werden.
  • Für den organisierten Vereinssport gilt dies auch außerhalb von Sportanlagen und Sportstätten. Laufsportgruppen sind also möglich.

 Mit Nachweis:

  •     Hallensport ist bei einer Belegung von einer Person je angefangene 10 m² möglich.
  •     Wettkampfveranstaltungen des kontaktarmen Sport ohne Begrenzung der Teilnehmer und bis zu 750 ZuschauerInnen außen und bis zu  250 ZuschauerInnen innen sind möglich.
  •     Vereinssitzungen und Versammlungen können mit bis zu 500 Personen im Freien und mit bis zu 250 Personen innen stattfinden.

Nachweis:

In Gruppen kann nur in der Halle trainiert werden wenn alle Mitglieder dieser Gruppe entweder Geimpft, Genesen oder einen tagesaktuellen Schnelltest haben. Die Nachweise dazu müssen in jedem Training mit- und vorgeführt werden. Für den Sport reicht auch ein Selbsttest, der von einer zusätzlichen Person beaufsichtigt und bescheinigt wird.

Kinder, bis einschließlich fünf Jahre, werden immer als getestete Personen angesehen. Sie müssen also nicht getestet werden. Dazu zählen auch 6 jährige Kinder, die noch nicht in der Schule sind.

Bei Fragen stehen wir euch wie immer zur Verfügung.

Bleibt gesund

Eure Corona Taskforce