Der Ostalbkreis ist ab Montag den 14. Juni offiziell unter einer Inzidenz von 35, so dass weitere Lockerungen möglich sind. Wichtigste Lockerung ist der Entfall der Testpflicht für Sport im Freien.
Allgemein gilt:
Für Hallensport besteht das Land weiterhin auf umfangreiche Nachweispflicht im Sinne von tagesaktuellen Schnelltests, Impfpässen und Genesenenbescheinigungen. Dies gilt für alle Sporttreibenden ab 6 Jahren, ÜbungsleiterInnen und Zuschauer.
Schnelltest für Schüler gelten 60 Stunden lang, ansonsten 24 h.
Die Hygienevorschriften wie Abstand, Mundschutz, Lüften und Desinfektion sind weiterhin gültig.
Inzidenz unter 35
Mit Nachweis:
Nachweis:
In Gruppen kann nur in der Halle trainiert werden wenn alle Mitglieder dieser Gruppe entweder Geimpft, Genesen oder einen tagesaktuellen Schnelltest haben. Die Nachweise dazu müssen in jedem Training mit- und vorgeführt werden. Für den Sport reicht auch ein Selbsttest, der von einer zusätzlichen Person beaufsichtigt und bescheinigt wird.
Kinder, bis einschließlich fünf Jahre, werden immer als getestete Personen angesehen. Sie müssen also nicht getestet werden. Dazu zählen auch 6 jährige Kinder, die noch nicht in der Schule sind.
Bei Fragen stehen wir euch wie immer zur Verfügung.
Bleibt gesund
Eure Corona Taskforce