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Coro­na VO: ASA Sport­be­trieb ab dem 8.März

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An alle Vereinsmitglieder

die neue Regelung des Landes zum Sportbetrieb liegt seit gestern Abend vor. Wir haben jetzt eine Zusammenfassung der für uns gültigen Regelungen erstellt.

In der folgenden Auflistung wird ersichtlich,  welche Sportausübung bei den jeweiligen Inzidenz ab sofort möglich ist. Stand Samstag 6. März sind wir im Ostalbkreis bei einer Inzidenz kleiner 50 und stehen bei 43.  Es gelten daher die Regelungen unter Punkt 1. Wenn wir aber über einem Zeitraum von drei Tagen über einer Inzidenz von 50 liegen, gelten wieder die Regelungen unter Punkt 2. Berücksichtigt dies bitte bei eurer Planung.

1.   Aktuell bei einer Inzidenz  von unter 50

•    Sport in der Halle ist mit bis zu 5 Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Kinder unter 14 Jahren der beiden Haushalte zählen dabei nicht mit.
•    Sport im Freien ist in Gruppen von bis zu 10 Personen (9+1) erlaubt.
•    Bei Kindern bis einschließlich 14 Jahren sind  Trainingsgruppen im Freien von bis zu 20 Kindern  + ÜbungsleiterIn möglich.
•    Unter Einbehaltung eines Abstands von 10 m sind auch mehrere Gruppen auf einer Anlage im Freien möglich. Diese dürfen sich jedoch nicht durchmischen.
•    Umkleiden und Duschen müssen geschlossen bleiben.
•    Die Teilnehmer und die Trainingszeiten müssen dokumentiert werden.

2.    Bei einer Inzidenz von unter 100

•    Sport im Freien und in der Halle, und damit auch auf unseren Sport-, Tennisplätzen und Sporthallen, ist mit bis zu 5 Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Kinder unter 14 Jahren der beiden Haushalte zählen dabei nicht mit.
•    Bei Kindern einschließlich 14 Jahren sind  Trainingsgruppen im Freien von bis zu 20 Kindern  möglich.
•    Unter Einbehaltung eines Abstands von 10 m sind auch mehrere Gruppen auf einer Anlage im Freien möglich. Diese dürfen sich jedoch nicht durchmischen
•    Umkleiden und Duschen müssen geschlossen bleiben.
•    Die Teilnehmer und die Trainingszeiten müssen dokumentiert werden.

3.    Bei einer Inzidenz von über 100

•    Hallen werden geschlossen.
•    Sport im Freien, und damit auch auf unseren Sport -und Tennisplätzen, ist  nur alleine, oder zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Haushalts möglich.
•    Unter Einbehaltung eines Abstands von 10 m sind auch mehrere Gruppen auf einer Anlage im Freien möglich. Diese dürfen sich jedoch nicht durchmischen.
•    Umkleiden, Toiletten und Duschen müssen geschlossen bleiben.

Achtet bitte darauf, dass unser bestehendes ASA Hygienekonzept weiterhin eingehalten wird.

Allgemein gilt:

•    Maskenpflicht, Abstand und Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen unserer Sportanlagen.
•    Keine Zuschauer, z.B. Eltern und Geschwister, in den Sportanlagen.
•    Vor den Sportanlagen Einhaltung der Abstandregelung 1,50 m .
•    Regelmäßiges Lüften von Hallen und Räumen.
•    Maximal zulässige Personenzahl in Hallen, Kraftraum und Gymnastikräume beachten

Die Standort- und Sportartspezifischen Hygieneregelungen für unsere jeweiligen Sportstätten im Hirschbach, Spiesel und Rohrwang solltet ihr euren Mitgliedern bitte noch einmal mitteilen.

Bauarbeiten, bitte beachten

•    Im Rohrwang finden aktuell Bauarbeiten statt, so dass nicht alle Hallen genutzt werden können. Bitte Rücksprache mit athletik@sportallianz.com halten.
•    Im Spiesel ist die Zufahrt von Süden durch die Vollsperrung der Spieselstraße aufgrund von Strassenarbeiten nicht möglich

Bleibt gesund

Eure Corona Taskforce