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Aktua­li­siert: Aus­nah­men von der 2G Pflicht für Hallentraining

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Unten findet ihr eine detailierte Auflistung welche Regel für welchen Personenkreis aktuell (28.11.2021) in der Alarmstufe 2 gelten.

1. Für welchen Personenkreis gilt die 2G Regel für den Sport?

  • Grundsätzlich alle Personen ab 18 Jahre. Ausnahmeregelungen für volljährige Schüler und Schülerinnen entfallen ab sofort.
  • Ab dem 10. Dez. gilt 2G auch für Schwangere und Stillende Frauen.

2. Was sind die Ausnahmen, die keinen 2G Nachweis benötigen?

  • Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren.
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.  (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Schnell-Test erforderlich)
  • Noch bis 10. Dez.: Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Schnell-Test erforderlich)

3. Wie lange gilt die Ausnahme für Kinder und Jugendliche noch?

  • Für 12-17 Jährige gibt es bereits seit dem 16. August eine Impfempfehlung der STIKO.
  • Es ist vom Land geplant die Ausnahmeregelung am 31. Dezember auslaufen zu lassen. 12-17 jährige könnten dann ab dem 1. Januar nur noch mit 2G Nachweis das Training besuchen.