Die Coronaverordnung wurde am Samstag den 24. April aufgrund des jetzt gültigen Bundesinfektionsschutzgesetzes wieder verändert.
Hier die aktuellen ASA Regelungen, gültig ab Montag den 26. April, noch einmal zusammengefasst:
Gültig ab Montag den 26. April
Achtung: Kinder bis einschließlich 13 Jahre dürfen auch in Gruppen von bis zu 5 Kindern kontaktlosen Sport im Freien ausüben. ÜbungsleiterInnen benötigen dazu aber für jedes Training einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest. Dieser Test muss von einer offiziellen Teststelle durchgeführt und bestätigt werden. Bei Aufforderung ist dieser dem Gesundheitsamt nachzuweisen.
Achtet bitte darauf, dass unser bestehendes ASA Hygienekonzept weiterhin eingehalten wird.
Allgemein gilt:
• Maskenpflicht, Abstand und Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen unserer Sportanlagen.
• Keine Zuschauer, z.B. Eltern und Geschwister, in den Sportanlagen.
• Vor und auf den Sportanlagen Einhaltung der Abstandregelung von 1,50 m.