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ASA Sport­be­trieb ab Mon­tag den 26. April

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Die Coronaverordnung wurde am Samstag den 24. April aufgrund des jetzt gültigen Bundesinfektionsschutzgesetzes wieder verändert.

Hier die aktuellen ASA Regelungen, gültig ab Montag den 26. April, noch einmal zusammengefasst:

Gültig ab Montag den 26. April

  • Kontaktloser Sport auf Außen- und Innensportanlagen, ist alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt.
  • Sport in geschlossenen Räumen ist damit wieder möglich. Hallen und Krafträume können unter den oben genannten Bedingungen wieder genutzt werden
  • Unter Einbehaltung eines Abstands von 10 m sind auch mehrere der oben genannten Gruppen auf einer weitläufigen Anlage im Freien möglich. Diese dürfen sich jedoch nicht durchmischen.
  • Umkleiden und Duschen müssen geschlossen bleiben.
  • Toiletten dürfen Einzeln genutzt werden.
  • Es gilt eine Ausgangssperre ab 22:00 Uhr.

Achtung: Kinder bis einschließlich 13 Jahre dürfen auch in Gruppen von bis zu 5 Kindern kontaktlosen Sport im Freien ausüben. ÜbungsleiterInnen benötigen dazu aber für jedes Training einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest. Dieser Test muss von einer offiziellen Teststelle durchgeführt und bestätigt werden. Bei Aufforderung ist dieser dem Gesundheitsamt nachzuweisen.

Achtet bitte darauf, dass unser bestehendes ASA Hygienekonzept weiterhin eingehalten wird.

Allgemein gilt:

•    Maskenpflicht, Abstand und Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen unserer Sportanlagen.
•    Keine Zuschauer, z.B. Eltern und Geschwister, in den Sportanlagen.
•    Vor und auf den Sportanlagen Einhaltung der Abstandregelung  von 1,50 m.