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Appell: Ach­tet auf die Ein­hal­tung der Coronabestimmungen

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Wie der Zeitung zu entnehmen ist, wird die Stadt die Einhaltung der geltenden Coronabestimmungen gezielt auch auf Sportanlagen überprüfen. Im Hirschbach und im Rohrwang ist dies in der Vergangenheit bereits durch die Polizei geschehen. Im Hirschbach fand auch ein Trainingsbesuch des Ordnungsamtes statt. Bisher alle ohne Beanstandung.

Informationen über unseren Sportbetrieb wurde dabei auch von Außenstehenden weitergegeben. Es wurden dazu zum Teil Fotos angefertigt, und sogar ein Zaun wurde überklettert um ein besseres Beweisfoto machen zu können. Auch wir als Sportverein stehen unter intensiver Beobachtung der Öffentlichkeit.

Deshalb unser Appell an alle Mitglieder: Achtet auf die Einhaltung der Coronabestimmungen:

  • Kontaktloser Sport auf Außen- und Innensportanlagen, ist nur alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt. Es gilt hier nicht die Regeln für private Besuche (ein Haushalt +1)!
  • Unter Einbehaltung eines Abstands von 10 m sind auch mehrere Zweier-Teams auf einer weitläufigen Anlage im Freien möglich. Diese dürfen sich jedoch nicht durchmischen.
  • Kinder bis einschließlich 13 Jahre dürfen auch in Gruppen von bis zu 5 Kindern+1 Erwachsenem kontaktlosen Sport im Freien ausüben. ÜbungsleiterInnen benötigen dazu aber für jedes Training einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest. Dieser Test muss von einer offiziellen Teststelle durchgeführt und bestätigt werden. Bei Aufforderung ist dieser dem Gesundheitsamt nachzuweisen. Für Schnelltests haben wir Dienstagsvormittags eine Kooperation mit der Sternapotheke abgeschlossen. Bei Interesse meldet euch bei uns.

In der Praxis bedeutet dies:

  • Es gibt keine Ausnahme für TrainerInnen. Diese stellen ein eigenes 1er Team dar und müssen ebenfalls die Abstandsregel von 10 m einhalten.
  • Im Stadion: auf der Rundbahn, den Segmenten und auf dem Rasen kann in mehreren 2er Teams unter Einhaltung der 10 m Abstandsregeln trainiert werden. Die Mitglieder der Teams sind während des Trainings fix.
  • Auf den Rasenplätzen: Es kann in mehreren 2er Teams unter Einhaltung der 10 m Abstandsregel trainiert werden. Die Mitglieder der Teams sind während des Trainings fix.
  • Auf den Tennisplätzen: Pro Tennisplatz kann mit zwei Personen trainiert werden (kein Doppeltraining)
  • In unseren Hallen: Unabhängig von der Hallengröße und der Anzahl der Plätze darf nur mit zwei Personen trainiert werden. Auf strikte Einhaltung des Hygienekonzepts (Lüften!) ist zu achten.

Ansonsten gilt

  • Maskenpflicht, Abstand und Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen unserer Sportanlagen.
  • Keine Zuschauer, z.B. Eltern und Geschwister, in den Sportanlagen.
  • Vor und auf den Sportanlagen Einhaltung der Abstandsregelung  von 1,50 m.
  • Keine Fahrgemeinschaften

Bleibt gesund und achtet bitte penibel darauf, dass unser bestehendes ASA Hygienekonzept eingehalten wird.