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Alarm­stu­fe ab Mitt­woch den 17. November

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Ab Mittwoch den 17. November gilt die Alarmstufe. Die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg hat an zwei aufeinander folgenden Werktagen Werte von über 390 Belegungen erreicht. Stand heute sind 424 Erkrankte auf den Intensivstation des Landes. Die Inzidenz im Ostalbkreis liegt bei 423 Infizieren pro 100.000 Einwohner. Die Tendenzen sind dabei stark ansteigend, so das es jetzt zu weiteren Einschränkungen kommt.
 
Die folgenden Regeln gelten ab sofort für unseren Sportbetrieb.

  •  Es gilt sowohl für den Innen- und den Aussenbereich die 2G-Regel. Der Zutritt zu Hallen und Stadien ist nur noch geimpften oder genesenen Personen möglich. Im Freien kann man mit einem max. 48 h alten PCR Test noch am Training teilnehmen.
  • Für Übungsleiterinnen und Übungsleiter reicht weiterhin beim Trainingsbetrieb ein max. 24 h alter Schnelltest aus.
  • Schnelltests von ungeimpften Beschäftigten, ehrenamtlich und selbstständig Tätigen, wie beispielsweise Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter, können im Training unter Beobachtung durchgeführt werden oder müssen von einer zugelassenen Teststelle (max 24h alt) stammen.
  • Bei Wettkämpfen oder bei Ligabetrieb in der Halle ist für alle Beteiligte der Zutritt nur noch nach den 2G Regeln möglich. Dies betrifft SportlerInnen, TrainerInnen, Kampfgericht und Zuschauer. Im Freien gilt 3G mit PCR Test.

Es gibt dabei Ausnahmen für Personen, die nicht von der 2G-Regel betroffen sind.

Diese sind:

  • Kinder und Jugendliche einschließlich 7 Jahre
  • Schülerinnen und Schüler, inkl. Berufsschulen, in denen regelmäßig Testungen in der Schule durchgeführt werden
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Schnell-Test erforderlich)
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Schnell-Test erforderlich)
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Schnell-Test erforderlich)
  • Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Schnell-Test erforderlich)

Bitte beachtet: Die Ausnahmeregelung für volljährige Schülerinnen und Schüler läuft zum Ende des Jahres aus. Diese haben noch Zeit sich bis Ende des Jahres impfen zu lassen.

Weiterhin gilt wie bisher die Maskenpflicht in Innenräumen, sowie die Dokumentationspflicht aller Teilnehmenden. Die Leitung der jeweiligen Übungs- und Trainingsstunden sind für die Kontrolle der Impf- bzw Testnachweise verantwortlich.

Bei Fragen stehen wir euch wie immer zur Verfügung.

Bleibt gesund

Eure Corona Taskforce